Regresspflicht nach Art. 65 Abs. 3 S. 2 SVG
Event Information
Description
Liebe Freunde des AIDA Swiss Chapters
Wir freuen uns, Sie zu unserer nächsten Veranstaltung vom Dienstag, 24. April 2018, 18.15 bis ca. 19.45 Uhr, einzuladen.
Im Rahmen des Gesetzgebungsprojektes «Via sicura, Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr» wurde mit Art. 65 Abs. 3 S. 2 und 3 SVG, in Kraft seit dem 1. Januar 2015, eine Regresspflicht geschaffen, welche es Versicherungsunternehmen in bestimmten Fällen verunmöglichen sollte, auf ihr Rückgriffsrecht zu verzichten.
Dieses Regressobligatorium wird bezüglich seiner Wirksamkeit kritisch hinterfragt. Insbesondere bestehen Unklarheiten über den Geltungsbereich, den qualifizierten Rasertatbestand nach Art. 90 Abs. 4 SVG und das Verhältnis zu Art. 14 VVG. Weiter wird kritisch diskutiert, was die «wirtschaftliche Leistungsfähigkeit» als Rückgriffskriterium bedeutet.
Das Referat wird sich mit diesen Themen befassen. In der anschliessenden Diskussion sollen vor allem praktische Erfahrungen diskutiert werden.
Veranstaltungsort: Rechtswissenschaftliches Institut der Universität Zürich (Raum RAI-H-041), Rämistrasse 74, 8001 Zürich
Referent: RA Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.
Anschliessend an die Veranstaltung laden wir Sie zu einem Apéro ein.
Die Präsentationen und die anschliessende Diskussion werden in deutscher Sprache durchgeführt. Dank der freundlichen Unterstützung unserer Donatoren ist die gesamte Veranstaltung kostenlos.
Bitte geben Sie zudem bei der Anmeldung an, ob Sie zum anschliessenden Apéro bleiben.
Vielen Dank
AIDA Swiss Chapter, Organizing Committee
Rolf Staub
Christian Lang
Stefanie Gey
Lars Gerspacher
Helmut Heiss
Peter Hsu
David Hirzel
Dominik Skrobala